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Agathe Schuler - Gemeinderätin

Nein zum revidierten Asylgesetz

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BiAz 17.8.2006

Respektiert das revidierte Asylgesetz Völkerrecht und Bundesverfassung?

Das Asylgesetz ist eine gefährliche Mogelpackung. Es wird zwar als Patentrezept zur Missbrauchbekämpfung angepriesen, nützt tatsächlich aber gar nichts gegen Missbrauch und kommt uns teuer zu stehen. Gleichzeitig tritt es unsere humanitäre Tradition mit Füssen, missachtet unsere liberalen Grundwerte und schadet dem guten Ruf der Schweiz.
Auf Asylgesuche soll grundsätzlich nicht mehr eingetreten werden, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden ein Pass oder eine ID vorliegt. Gefährlich ist die Massnahme nur für Verfolgte, die oft keine Papiere beschaffen können. Für sie genügen auch die vorgesehenen Ausnahmen nicht; sie werden wie Missbraucher behandelt und es droht ihnen die Ausschaffung. Die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkerrecht wird hiermit verletzt. Wer aber einfach Missbrauch betreiben oder seine Wegweisung hintertreiben will, dem macht dieser Paragraf keinen Eindruck, denn ohne Papiere können die Behörden auch künftig keine Wegweisung vollziehen. Die Missbrauchsfälle bleiben weiterhin einfach da.
Die Abgewiesenen werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen und auf die Strasse gestellt. Als einziger Ausweg bleibt ihnen die Nothilfe, die schwer zugänglich ist. Viele werden in die Illegalität abtauchen; Zunahme von Verelendung und von Ueberlebenskriminalität droht. Die Zahl der Sans-Papiers wird ansteigen. Damit wird ein bestehendes Problem statt gelöst, einfach vergrössert. Die Rechnung dafür zahlen die Kantone und Gemeinden.
Abgewiesene können bis zwei Jahre in Haft genommen werden; selbst Minderjährige kommen in Beugehaft. Dies obwohl die Evaluation der gültigen Massnahmen nachweist, dass lange Haft nichts nützt, aber sehr viel kostet (bis zu CHF 350.- pro Person und Tag!). Diese neue Haft wirft die Frage der Verhältnismässigkeit auf und steht im Widerspruch zu unserer Bundesverfassung, zur Menschen- und Kinderrechtskonvention.

Deshalb stimme ich Nein zur Revision des Asylgesetzes am 24. September.

Agathe Schuler, Landrätin, Binningen

 


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